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Lieferantenkodex der HVG | GRUPPE

Vorwort

Für die HVG-Gruppe mit ihren Gesellschaften

  • Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH,
  • HAGENBAD GmbH,
  • Hagener Straßenbahn AG,

hat Nachhaltigkeit einen zentralen Stellenwert. Wir definieren Nachhaltigkeit als die Verbindung von wirtschaftlichem Erfolg mit sozialer und ökologischer Verantwortung. Daher bekennt sich die HVG-Gruppe ausdrücklich zu den grundlegenden Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen und Umweltstandards sowie die Anwendung hoher ethischer und moralischer Geschäftsstandards.

Auch bei unseren Mitarbeitenden setzen wir voraus, dass die Grundsätze ökologischen, sozialen und ethischen Verhaltens beachtet und in die Unternehmenskultur integriert werden. Weiter sind wir bestrebt, laufend unser unternehmerisches Handeln und unsere Dienstleistungen im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren. Auch unsere Lieferanten bitten wir, dazu im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes beizutragen.

Deshalb erwarten wir auch von unseren Lieferanten und Dienstleistern (einschließlich ihrer Organe, Mitarbeiter und Repräsentanten), dass sie die folgenden und im Folgenden definierten Grundsätze und Anforderungen achten und erfüllen:

  1. Soziale Verantwortung: Anerkennung der Menschenrechte und Sicherstellung angemessener Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden

  2. Ökologische Verantwortung: Minimierung der Umweltbelastung
  3. Ökonomische Verantwortung und Geschäfts-Ethik: Anwendung hoher ethischer und moralischer Geschäftsstandards zur Einhaltung des geltenden Rechts (Compliance)

Die HVG-Gruppe ist bereit, gemeinsam mit ihren Lieferanten daran zu arbeiten, diese Anforderungen zu erfüllen. Für die zukünftige Zusammenarbeit soll ein gemeinsamer Verhaltenskodex gelten. Dieser ist Grundlage für die künftige Lieferbeziehung.

Der Lieferantenkodex stützt sich auf nationale Gesetze und Vorschriften, wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie internationale Übereinkommen, wie die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Leitlinien über Kinderrechte und unternehmerisches Handeln, die Leitlinien der Vereinten Nationen Wirtschaft und Menschenrechte, die internationalen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation sowie den Global Compact der Vereinten Nationen.

Der Lieferantenkodex ist Bestandteil aller Verträge zwischen der HVG-Gruppe und Lieferanten. Falls ein Lieferant irgendeinen Aspekt des Lieferantenkodex nicht einhält, wird von ihm erwartet, dass er Abhilfemaßnahmen ergreift. Die HVG-Gruppe behält sich das Recht vor, seine Verträge mit denjenigen Lieferanten zu kündigen, die nicht nachweisen können, dass sie sich an den Lieferantenkodex halten.

Die HVG-Gruppe behält sich vor, mit einer der nachfolgenden Methoden zu überprüfen, inwiefern der Lieferantenkodex eingehalten wird: 

Selbstauskunft, Auskunft durch Dritte, Vorlage von Zertifikaten sowie die Erlaubnis die Einhaltung des Lieferantenkodex durch Audits vor Ort nachzuweisen.

 

1. Anforderungen an Lieferanten

a) Soziale Verantwortung

Menschenrechte
Die Menschenrechte werden von unseren Lieferanten anerkannt und beachtet. Grundlage hierfür ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Generalversammlung der Vereinten Nationen.

Anti-Diskriminierung
Alle Mitarbeitenden werden respektvoll und würdevoll behandelt. Diskriminierung oder Belästigung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion, Alter, Familienstand oder Herkunft wird nicht toleriert.

Verbot von Kinderarbeit und Zwangsarbeite
Kinderarbeit, Zwangsarbeit und andere Formen unfreiwilliger Arbeit gemäß den ILO-Konventionen sind strengstens untersagt.

Transparenz von Arbeitszeit und Entlohnung
Die Arbeitszeiten sollen im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen stehen. Die Mitarbeitenden sollen Arbeitsverträge erhalten, in denen die Arbeitszeiten und die Entlohnung festgelegt sind. Alle Vergütungen sollen ohne Verzögerung und im Einklang mit den jeweils anwendbaren Gesetzen ausgezahlt werden.

Arbeitsschutz
Die Rechte der eigenen Mitarbeitenden im Hinblick auf Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit werden beachtet und es wirf für sichere und gesundheitsverträgliche Arbeitsbedingungen gesorgt.

 

b) Ökologische Verantwortung

Umweltschutz
Die gesetzlichen Normen und Standards zum Umweltschutz werden beachtet und eingehalten.

Reduzierung von Ressourceneinsatz, Abfall und Emissionen
Die kontinuierliche Effizienzverbesserung im Sinne eines bewussten und schonenden Umgangs mit Ressourcen ist ein wichtiger Bestandteil des Managements und der betrieblichen Führung. Abfall jeglicher Art sowie alle Emissionen in die Luft, ins Wasser oder in den Boden sollen minimiert, gekennzeichnet und überwacht werden.

 

c) Ökonomische Verantwortung und Geschäfts-Ethik

Kartellrecht und Handelskontrolle
Unsere Lieferanten halten alle anwendbaren nationalen und internationalen Regeln des Kartellrechts und der Handelskontrolle ein und ergreifen diesbezüglich angemessene und erforderliche Maßnahmen.

Anti-Korruption
Unsere Lieferanten wirken Korruption und Bestechung entgegen und stellen sicher, dass sich persönliche Beziehungen nicht auf geschäftliche Tätigkeiten auswirken.

Geldwäsche-Aktivitäten
Unsere Lieferanten enthalten sich jegliche Form von Geldwäsche-Aktivitäten.

 

2. Kenntnis und Einverständnis des Lieferanten

Die Lieferanten verpflichten sich verantwortungsvoll zu handeln und sich an die aufgeführten Grundsätze und Anforderungen zu halten. Im Falle eines Verdachtes auf Verstöße sowie zur Absicherung von Lieferketten mit erhöhten Risiken wird der Lieferant die HVG-Gruppe zeitnah über die identifizierten Verstöße und Risiken sowie die ergriffenen Maßnahmen informieren. Die Lieferanten verpflichten sich ebenfalls, den Inhalt dieses Kodex in verständlicher Weise ihren Arbeitnehmenden, Beauftragten und Subunternehmen zu kommunizieren und alle erforderlichen Vorkehrungen für die Umsetzung der Anforderungen zu treffen.