Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (nachfolgend „LkSG“) wird die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in den Lieferketten gesetzlich geregelt. Das LkSG schafft konkrete Rahmenbedingungen (sog. Sorgfalts- und Berichtspflichten) für ein verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln der Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie in ihren unmittelbaren Lieferketten.
Ziel des LkSG ist es, die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in den Lieferketten in angemessener Weise zu beachten, deren Risiken vorzubeugen, zu minimieren sowie die Verletzung von Menschenrechten und umweltbezogenen Pflichten zu verhindern bzw. zu beenden. Wir als HVG-Gruppe nehmen diese Herausforderung an und übernehmen Verantwortung in allen Bereichen unserer täglichen Arbeit und passen unsere Prozesse im Rahmen einer kontinuierlichen Weiterentwicklung an.
Grundsatzerklärung zum LkSG
Für die HVG-Gruppe ist die uneingeschränkte Wahrung der Menschenrechte unbedingter Bestandteil einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Dieses Prinzip beruht auf ethischen Überlegungen und ist auch von zentraler Bedeutung für die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen der HVG-Gruppe.
Die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH, die HAGENBAD GmbH und die Hagener Straßenbahn AG („HVG-Gruppe“) als Gesellschaften der HVG-Gruppe geben daher eine entsprechende Grundsatzsatzerklärung zum LKSG ab.
Lieferantenkodex der HVG | GRUPPE
Für die zukünftige Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten soll ein gemeinsamer Verhaltenskodex gelten. Dieser ist Grundlage für die künftige Lieferbeziehung. Die Lieferanten bemühen sich darum, ihre Unterauftragnehmer zur Einhaltung der in diesem Dokument aufgeführten Standards und Regelungen zu verpflichten.
Lieferantenkodex der HVG | GRUPPE
Beschwerdeverfahren der HVG-Gruppe
Für die HVG-Gruppe für die Umsetzung des LkSG ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dieses Beschwerdeverfahren soll es Personen ermöglichen auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Pflichtverletzungen hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln unserer Unternehmensgruppe entstanden sind. Für die Entgegennahme von Hinweisen stehen unser Vertrauensanwalt/Ombudsmann bei der HVG|-Gruppe zur Verfügung. Weitere Informationen, insbesondere zur Erreichbarkeit, Zuständigkeit und zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens, finden Sie in der Verfahrensordnung.