Grundsatzerklärung der HVG | Gruppe im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
Grundsatzerklärung der HVG | Gruppe im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
1. Einleitung
Für die HVG-Gruppe als Kommunalkonzern der Stadt Hagen, der mit seinen Gesellschaften im Bereich der Daseinsvorsorge zahlreiche Dienstleistungen für die Stadt Hagen und ihre Bürgerinnen und Bürger erbringt, hat Nachhaltigkeit einen zentralen Stellenwert.
Die HVG-Gruppe versteht Nachhaltigkeit als die Balance zwischen wirtschaftlichem Erfolg und sozialer sowie ökologischer Verantwortung. Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit bekennen wir uns ausdrücklich zur Einhaltung international anerkannter Standards in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen und Umwelt, in Übereinstimmung mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
Unsere Verantwortung erstreckt sich über unsere gesamte Lieferkette, weshalb wir von all unseren Lieferanten und Dienstleistern die uneingeschränkte Einhaltung hoher ethischer, sozialer und ökologischer Standards einfordern.
Dies vorausgeschickt geben die
Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH,
HAGENBAD GmbH,
Hagener Straßenbahn AG,
(im Folgenden auch mit „HVG | GRUPPE“ bezeichnet),
als Gesellschaften der HVG | GRUPPE diese Grundsatzsatzerklärung ab.
2. Unser Engagement
Die HVG-Gruppe bekennt sich zur Achtung der Menschenrechte und verpflichtet sich, in allen Geschäftsbeziehungen faire Arbeitsbedingungen und Umweltschutzstandards einzuhalten. Gemeinsam mit unseren Lieferanten streben wir an, Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße zu minimieren und präventiv dagegen vorzugehen.
Diese Grundsatzerklärung beschreibt die entsprechenden Handlungsschritte für die Mitarbeitenden und Geschäftspartner zur Einhaltung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt.
3. Grundsätze und Anforderungen
Die folgenden Grundsätze und Anforderungen sind grundlegender Bestandteil unseres Handelns und der Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten und Dienstleistern:
3.1. Soziale Verantwortung
- Anerkennung der Menschenrechte: Unsere Lieferanten achten und respektieren die Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen festgelegt sind.
- Anti-Diskriminierung: Jede Form von Diskriminierung oder Belästigung, sei es aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion, Alter, Familienstand oder Herkunft, wird nicht toleriert. Alle Mitarbeitenden werden respektvoll und würdevoll behandelt.
- Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit: Unsere Lieferanten müssen jegliche Form von Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder andere Formen unfreiwilliger Arbeit gemäß den ILO-Konventionen unterlassen.
- Transparente Arbeitszeit und faire Entlohnung: Die Arbeitszeiten der Mitarbeitenden müssen den geltenden Gesetzen entsprechen, und die Entlohnung ist rechtzeitig und transparent im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen zu leisten.
Arbeitsschutz: Unsere Lieferanten gewährleisten sichere und gesundheitsverträgliche Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten und beachten die entsprechenden Arbeitsschutzvorgaben
3.2. Ökologische Verantwortung
- Einhaltung von Umweltstandards: Unsere Lieferanten halten die gesetzlichen Umweltstandards ein und setzen Maßnahmen um, die Umweltbelastungen zu minimieren.
- Reduzierung von Ressourceneinsatz, Abfall und Emissionen: Ein bewusster und schonender Umgang mit natürlichen Ressourcen ist ein wesentlicher Bestandteil des Unternehmensmanagements. Abfälle und Emissionen in Luft, Wasser oder Boden müssen minimiert, gekennzeichnet und überwacht werden.
3.3. Ökonomische Verantwortung und Geschäftsethik
- Kartellrecht und Handelskontrolle: Alle nationalen und internationalen kartellrechtlichen Vorschriften sowie Handelskontrollen müssen von unseren Lieferanten eingehalten werden.
- Bekämpfung von Korruption: Unsere Lieferanten müssen Korruption und Bestechung aktiv entgegenwirken und sicherstellen, dass persönliche Beziehungen keine unzulässigen geschäftlichen Einflüsse ausüben.
- Vermeidung von Geldwäsche: Unsere Lieferanten verpflichten sich, jegliche Form von Geldwäsche zu unterbinden und sich an geltende Bestimmungen zu halten.
4. Umsetzung und Überprüfung
In Umsetzung von § 4 Abs. 1 LkSG hat die HVG-Gruppe ein angemessenes und wirksames Risikomanagement zur Einhaltung der Sorgfaltsplichten nach dem LkSG eingerichtet. Das Risikomanagement dient dem Ziel, menschenrechtliche Risiken und Rechtsgutsverletzungen entlang der Lieferketten zu identifizieren, zu verhindern, zu beenden oder zumindest zu minimieren.
In Umsetzung von § 5 Abs. 1 LkSG führt die HVG-Gruppe regelmäßig und aus besonderem Anlass (zum Beispiel bei der erstmaligen Aufnahme von Geschäftsbeziehungen oder bei der wesentlichen Veränderung bestehender Geschäftsbeziehungen) Risikoanalysen durch, um die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken im eigenen Geschäftsbereich sowie bei Zulieferern zu ermitteln, zu bewerten und zu priorisieren. Die Analyse dient als Grundlage, um wirksame Präventions- und Abhilfemaßnahmen festzulegen.
Um die Pflichten aus § 6 Abs. 3 bis 5 LkSG zu erfüllen, bedient sich die HVG-Gruppe vor allem des für alle direkten Zulieferer verbindlichen Lieferantenkodex. Jeder Zulieferer hat alle jeweils geltenden Gesetze und Bestimmungen einzuhalten anderenfalls behält sich die HVG-Gruppe das Recht vor, die Geschäftsbeziehung zu beenden. Die HVG-Gruppe hat nach dem Lieferantenkodex das Recht, zu überprüfen, inwiefern der Lieferantenkodex eingehalten wird. Als Mittel stehen unter anderem die Selbstauskunft des Zulieferers, Auskunft durch Dritte, Vorlage von Zertifikaten sowie die Erlaubnis die Einhaltung des Lieferantenkodex durch Audits vor Ort zur Verfügung.
Die HVG-Gruppe hat unter anderem einen Menschenrechtsbeauftragten ernannt, der die Einhaltung der Sorgfaltspflichten nach dem LkSG sicherstellen soll.
Darüber hinaus werden die Unternehmensgrundsätze, Betriebsvereinbarungen, internen Richtlinien und Verfahrensanweisungen sowie die internen Prozesse werden unter Berücksichtigung der ermittelten Risiken entwickelt bzw. weiterentwickelt. Hierbei werden grundsätzlich die rechtlichen Gegebenheiten und tariflichen Vereinbarungen berücksichtigt. Zusätzlich werden im Bedarfsfall Schulungsmaßnahmen vorgenommen, um die Mitarbeitenden in Bezug auf die Verletzungen von Menschenrechten und Umweltschäden aufzuklären oder zu sensibilisieren.
5. Verantwortung und Kommunikation
Unsere Lieferanten verpflichten sich, die unserem Lieferantenkodex festgelegten Grundsätze und Anforderungen einzuhalten. Sie müssen sicherstellen, dass der Kodex in verständlicher Form an alle Mitarbeitenden, Vertreter und Subunternehmer kommuniziert wird. Zudem sind alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um eine vollständige Umsetzung der Anforderungen zu gewährleisten. Der Lieferantenkodex ist in seiner jeweils aktuellsten Fassung auf der Internetseite der HVG-Gruppe abrufbar (https://www.hvg-hagen.de/de/lieferantenkodex).
6. Hinweisgeber
Sowohl internen als auch externen Hinweisgebern, einschließlich der Mitarbeitenden unmittelbarer oder mittelbarer Zulieferer im Sinne des LkSG, bieten wir die Möglichkeit, Verstöße gegen menschenrechtliche oder umweltschutzrechtliche Bestimmungen, die unter das LkSG fallen, zu melden. Die vertrauliche Behandlung der Hinweise ist stets gewährleistet und wir gehen allen Meldungen mit größter Sorgfalt nach. Das Beschwerdeverfahren wird ausführlich in unserer öffentlich zugänglichen Verfahrensordnung beschrieben, die auf der Internetseite der HVG-Gruppe unter (https://www.hvg-hagen.de/de/lksg/beschwerdeverfahren-verfahrensordnung ) abrufbar ist.
7. Dokumentation und Berichterstattung
Die HVG-Gruppe erfüllt ihre Sorgfaltspflichten gemäß § 10 Abs. 1 LkSG durch die kontinuierliche Dokumentation von Risikoanalysen, Abhilfemaßnahmen und weiteren Maßnahmen im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben. Den jährlichen Bericht gemäß § 10 Abs. 2 LkSG stellen wir kostenfrei innerhalb der ersten vier Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres auf der Website der HVG-Gruppe zur Verfügung.
8. Schlusswort
Mit dieser Grundsatzerklärung bekräftigen wir unser Engagement für die Achtung der Menschenrechte, den Schutz der Umwelt und die Einhaltung höchster ethischer Standards. Gemeinsam mit unseren Lieferanten und Geschäftspartnern setzen wir uns aktiv für eine nachhaltige und verantwortungsvolle Lieferkette ein, um den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gerecht zu werden.
9. Inkrafttreten
Diese Grundsatzerklärung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.